Kinderbetreuung für Kleinkinder

 

Die Kinderkrippe „Ringelbiez“ ist eine Kinderbetreuungseinrichtung der

Marktgemeinde Völs, die von 07:30 – 13:00 Uhr geöffnet hat. Die 

Kinderkrippe nimmt nur Kinder auf, die auch ihren Hauptwohnsitz in

Völs haben. Außerdem ist eine Anmeldung für mindestens 3 Tage pro 

Woche erforderlich.


In unserer Einrichtung werden Kinder ab 18 Monaten betreut. Die

Eingewöhnung findet zweimal jährlich (Februar und September) statt.

Im Vorfeld findet ein Elternabend statt.


Für die Aufnahme ist eine gültige Dienstzeitbestätigung beider 

Elternteile Voraussetzung (der Vordruck der Dienstzeitbestätigung 

kann auf der Homepage der Marktgemeinde Völs heruntergeladen 

werden).

 



INFORMATIONEN zur Kinderkrippe RINGELBIEZ


ÖFFNUNGSZEITEN

Montag - Freitag von 07:30 - 13:00 Uhr

Kein Mittagstisch

BETREUUNGSJAHR

09.09.2024 - 04.07.2025

ORT DER BETREUUNG

EKiZ II, Eingang auf der Südseite des VZ Blaike

BEDARFSORIENTIERTE FERIENBETREUUNG

*Semesterferien

*Osterferien

*Sommerferien

SCHLIEßTAGE

*Feiertage geschlossen

*Weihnachtsferien ab 23.12.2024 geschlossen

*Konzeptionstag (interne Schulung) 17.01.2025

*Blasiustag (03.02.2025) geschlossen

*Sommerpause vom 25.08.-07.09.2025

TARIFE:

*pro Tag € 6,90 (wird via SEPA-Lastschriften Mandat eingezogen)

*pro Semester € 12,00 Bastelbeitrag (wird abgebucht)



ANMELDUNGEN:

Für Informationen zur Anmeldung für das Betreuungsjahr 2024/2025 steht Ihnen Frau Mag. Daniela Seebacher-Fröhlich (+43-664-1018292) 

bzw. Frau Maria Eller (+43-677-63862132) ab dem 09. September 2024 (08:00 - 12:00 Uhr) zur Verfügung.



KONTAKTNUMMER GRUPPE RINGELBIEZ:

Gruppenführende Pädagogin: Christine KNEISL 0677-63862289 (ab 09.09.2024 wieder erreichbar)

Büro / Administration: Maria ELLER 0677-63862132 (ab 09.09.2024 wieder erreichbar)



ABMELDUNGEN:

Das Kind muss bei Verlassen der Kinderkrippe Ringelbiez bis zum Monatsletzten des Vormonats schriftlich abgemeldet werden.



VORGEHEN im Falle einer erneuten SCHWANGERSCHAFT:

Wenn die Schwangerschaft bereits vor Kinderkrippeneintritt bekannt ist, kann das Kind leider die Kinderkrippe nicht besuchen, da die Betreuungs-

plätze berufstätigen Eltern vorbehalten sind. Besucht das Kind bereits die Kinderkrippe, reduzieren sich die Betreuungszeiten ab  Beginn der 

Karenz/des Mutterschutzes auf 3 Vormittage.