2G-Regel

Seit 08.11.2021:
gilt für Besucher*innen des EKiZ Völs die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Zu Beginn des Kurses / der Veranstaltung muss der 2G-Nachweis der Gruppenleiter*in unaufgefordert vorgezeigt werden.

Seit 15.11.2021:
FFP2 Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.

Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen. Kinder zwischen 12 und 15 Jahren müssen ihren Ninja-Pass vorweisen.


Die Maßnahmen werden laufend aktualisiert. Bitte informiert euch über unsere Website:
https://www.ekiz-voels.at/covid-19/

Weitere Informationen auf: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html